An dieser Stelle finden Sie aktuelle Informationen aus dem Bereich Schäden an Gebäuden
Das Portal für Verantwortungsträger
Das Portal für Verantwortungsträger Durchaus problematisch, einen Profi zu finden, der sofort ausrückt, wenn Soforthilfe bei Rohrbruch, oder zu ähnlichen Wasserschäden gefordert ist. Verantwortliche für Gebäude kennen das, besonders lästig, wenn Gebäudenutzer keinerlei Verständnis zeigen, dass niemand direkt zu erreichen
Regionalmeetings 2025
Regionalmeetings 2025 Mitte Januar starteten wir mit unseren fünf Meetings in Österreich, gefolgt von weiteren zehn Orten in Deutschland. Alle Regionen waren bestens vertreten, von Dresden, Hamburg, Fulda, Bonn, BW, NRW, Bayern und weiteren Orten. Sehr wichtig alle Partner persönlich
Achtsam zu Asbest
Achtsam zu Asbest Trotz aller Turbulenzen verabschiedete die deutsche Bundesregierung die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese Verordnung mit Gesetzeskraft schreibt dem Bauhandwerk bei Eingriffen in die Bausubstanz eine Untersuchungspflicht auf Asbest vor, sofern das Gebäude vor dem 31.10.1993 erbaut wurde. Kein
Telefonieren mit dem, der kommt…
Telefonieren mit dem, der kommt… Für alle, die für Gebäude verantwortlich sind, kann es ungemütlich werden, wenn Gebäudenutzer Wasserschäden melden. Wenig Geduld der Betroffenen ist die Regel. Hier ist unser neues Portal ein wichtiger Helfer, denn darin finden Sie den
Achtsam zu Verunreinigungen
Achtsam zu Verunreinigungen Beim SchadenDienst24 können Sie nach Wasserschäden in Ihren Wohn- und Arbeitsbereichen sicher sein, dass Staub und Schmutz vermieden wird. Insbesondere bei Belastungen durch Schimmelpilz, sowie nach Fäkalwasserschäden, wird darauf geachtet, dass unbetroffene Bereiche perfekt geschützt werden. Möglich
Schaden vor der Wasseruhr, zählt nicht
Schaden vor der Wasseruhr, zählt nicht Nicht selten kommt es zu Wasserschäden, weil der Hausanschluss vor der Wasseruhr undicht wird. Die wenigsten wissen, dass derartige Schäden, die manchmal bis zu vollgelaufenen Kellern reichen, Hauseigentümern in der Gebäudeversicherung nicht angerechnet werden